FAQ

FAQ

  • 0. Kann mein Umzug jetzt noch stattfinden (Corona)?
  • Corona-Krise Update 13.4.2020 

    Hinweise zu geplanten Umzügen, Renovierungen & anderen Tätigkeiten in der Corona-Krise 

     

    Umzüge sind oft von langer Hand geplant, stehen Monate im Voraus fest. Auch andere Tätigkeiten sind ggf. sehr wichtig und müssen erledigt werden. Das Coronaviruszwingt  momentan die ganze Gesellschaft, auf spontane Veränderungen zu reagieren. 

    Aber: Wer sich nicht in Quarantäne befindet, darf nach den uns vorliegenden Informationen seinen Umzug, bzw. andere wichtige Tätigkeit grundsätzlich durchführen. 

    Da die aktuelle Corona-Krise für alle eine noch nie dagewesene Situation darstellt, sind auch Details zur Ausgangsbeschränkung bzw. Ausgangssperre teils noch nicht hinreichend bekannt. Die sicherste Auskunft zu allen Fragen rund um die Ausgangssperre kann Ihnen die Website Ihrer jeweiligen Landesregierungliefern! Informieren Sie sich bitte bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsministerium/Gesundheitsbehörde. 

     

    Folgende Regeln gelten ab 23.3.2020  bis auf weiteres im gesamten Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland: 

    Ansammlungen von mehr als 2 Personen im öffentlichen Raum sind verboten. Umzüge sind analog den uns vorliegenden  Informationen jedoch nicht explizit verboten!Es ist jedoch unbedingt ein Mindestabstand von 1,5-2,0 Metern zwischen den Menschen einzuhalten! 

    Bitte organisieren Sie Ihren nicht verschiebbaren Umzug, Renovierung oder weitere Tätigkeiten so, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden! 

     

    Wichtig: Beachten Sie während des Umzugs unbedingt die vom Robert-Koch-Institutveröffentlichten Hygieneregeln zu SARS-CoV-2um sich selbst und andere nicht dem Risiko einer Infektion auszusetzen. 

     

    • Ein bis zwei Meter Abstand zu anderen halten 
    • In die Armbeuge oder ein Taschentuch niesen oder husten 
    • Hände vom Gesicht fernhalten 
    • Händeschütteln und Umarmungen vermeiden 
    • Regelßig und ausreichend lange (min. 20 Sekunden) Hände mit Wasser und Seife waschen 

    In diesem Video der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung finden Sie die Maßnahmen noch einmal veranschaulicht: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/hygiene/virusinfektion-hygiene-schuetzt.html 

     

    Außerdem ist in Bundesländern wie z.B. Sachsen, Saarland Bayern und Hessen das Verlassen des Hauses nur aus triftigen Gründen erlaubt! 

    Triftige Gründe sind z.B. die Ausübung beruflicher Tätigkeiten. Diese sind analog der Allgemeinverfügung des Gesundheitsministerium des Saarlands bzw. der zuständigen Behörde für Bayern erlaubt. Hier  können Sie die Allgemeinverfügung einsehen:  

    https://www.saarland.de/SID-53CAD88D-C91DDA5F/254312.htm 

    https://www.bayern.de/service/informationen-zum-coronavirus/faq-zur-ausgangsbeschraenkung/ 

     

    Um Schwierigkeiten bei Kontrollen durch die Polizei oder dem Ordnungsamt aus dem Weg zu gehen, empfehlen wir Ihnen unbedingt, zweckdienliche Nachweise mit sich zu führen, die belegen, dass Sie Ihren Umzug / Renovierung, die jeweilige andere Tätigkeit aus triftigem Grund durchführen. (ggf. auch den für Ihr Bundesland veröffentlichte Gesetzestext bezüglich der Ausgangsbeschränkung/Ausgangssperre, Kündigung Mietvertrag+neuer Mietvertrag, unsere Auftragsbestätigung+Kontaktdatenmail zu den vermittelten Helfern und dieses Schreiben. 

    Außerdem empfehlen wir Ihnen den Helfern die anhängende „Arbeitgeberbescheinigung_bei_Ausgangssperre“ ausgefüllt per E-Mail zuzusenden, damit Sie sie auf dem Weg zum Umzug/andere Tätigkeit & auf dem Nachhause-Weg mit sich führen! 

    Wir raten Ihnen dennoch dazu gut abzuwägen, ob Ihr Umzug zwingend stattfinden muss, oder ob sie ihn nicht einfach um ein paar Wochen verschiebenkönnen. Dadurch tragen Sie am effektivsten zur Bekämpfung der Corona-Krise bei, da Sie eine mögliche Übertragung des Virus am effektivsten verhindern, indem Sie soziale Kontakte auf ein Minimum herunterfahren! 

     

    Gerne können Sie Ihren Umzug kostenfrei umbuchen. Wenn dies wünschen, dann bitten wir um entsprechende E-Mail aufinfo@Studenten-Vermittlung.commit Angabe des neuen Umzugstermins mit Angabe der Startzeit & geplanten Einsatzdauer. Wir buchen Ihren Umzug dann für Sie kostenfrei um & senden Ihnen eine entsprechende Bestätigung. 

     

    Wichtig: Wir erheben keinen Anspruch auf Verbindlichkeit noch Vollständigkeit. Bitte informieren  Sie sich bei den für Sie zuständigen Behörden zu den für Ihre persönliche Situation zutreffenden Verordnungen & Vorschriften! 

     

    Viele Grüße und bleiben Sie gesund ! 

     

    Ihr Vermittlungsteam der SSE Student Services Europe GmbH 

     

    Allgemeinverfügung Saarland 20.3.2023 hier herunterladen

    Arbeitgeberbescheinigung Ausgangssperre hier herunterladen

  • 1. Wie ist der Ablauf bei Ihnen?
  • Sie können uns Ihren Vermittlungsauftrag je nach Wunsch rund um die Uhr online über unser Buchungsformlar oder telefonisch unserer Servicehotline 0800-5875180 (0 ct/Min) erteilen. Für jede Tätigkeit suchen wir aus unserem Bewerberpool die geeignete Hilfskraft aus und vermitteln Ihnen die Kontaktdaten innerhalb kürzester Zeit. In unserer Datenbank sind passende Hilfskräfte für verschiedene Tätigkeiten wie zum Beispiel Umzugstätigkeiten, Fahrertätigkeiten oder auch für handwerkliche Arbeiten registriert. Die bestellten Kontakte treffen zum vereinbarten Zeitpunkt am Einsatzort ein und erledigen alle vorgesehenen Arbeiten rund um Ihren Umzug zuverlässig, gewissenhaft und entsprechend Ihrer Vorgaben.
  • 2. Ist ein Einsatz an einem Samstag, Sonntag oder an Feiertagen möglich?
  • Ein Einsatz unserer Stundenten ist 365 Tagen im Jahr möglich.
  • 3. Wie verbindlich sind die vereinbarten Termine?
  • Die Termine sollten (wenn möglich) eingehalten werden, da sich die Studenten darauf verlassen und ihre Planung dementsprechend machen. Sollte eine Verschiebung nicht vermeidbar sein, würden wir Sie bitten uns rechtzeitig bescheid zu geben, damit wir den Vermittlungsprozess erneut starten und Ihnen für den neuen Termin adäquaten ersatz vermitteln können.
  • 4. Spielt es eine Rolle in welchem Stockwerk ich wohne?
  • Nein
  • 5. Wie erfolgt der Kontakt?
  • Nach Erhalt der Kontaktdaten haben Sie die Möglichkeit die Hilfskräfte zu kontaktieren. Diese erhalt auch Ihre Kontaktdaten und haben die Möglichkeit Sie zu kontaktieren.
  • 6. Was muss ich erledigen, bevor die Helfer eintreffen?
  • Um den Umzug nicht unnötig zu verzögern, sollten Sie schon vor dem Eintreffen der Helfer sämtliche Einrichtungsgegenstände verpacken – in Kisten, Kartons oder geeigneten Taschen. Wenn die Umzugshelfer auch Möbel abbauen sollen, legen Sie bitte das notwendige Werkzeug bereit. Bei sperrigen und schweren Gegenständen wie Waschmaschine u. ä. sorgen Sie bitte wenn möglich für Tragegurte, um den Studenten die Arbeit zu erleichtern und die Verletzungsgefahr zu verringern. Zu transportierende Elektrogeräte müssen aus Sicherheitsgründen schon vorher vom Stromnetz getrennt werden. Außerdem sollten Sie für den Helferlohn natürlich ausreichend Bargeld passend bereit halten. Wenn Sie eine Quittung benötigen, können Sie sich die Bezahlung von den Helfern quittieren lassen – eine ausdruckbare Vorlage finden Sie hier.
  • 7. Wie erfolgt die Bezahlung?
  • Die Entlohnung der Helfer erfolgt in der Regel direkt nach Auftragserledigung vor Ort in bar. Wenn Sie eine Quittung benötigen, können Sie sich die Bezahlung von den Helfern quittieren lassen – eine ausdruckbare Vorlage finden Sie hier.Über die Vermittlungsgebühr erhalten Sie eine Rechnung durch uns.
  • 8. Was passiert wenn der Umzug länger dauert als geplant?
  • Falls der Umzug länger dauert als geplant, kann sich die Vermittlungsgebühr entsprechend der Tabelle verändern:Vermittlungs-/Reservierungsgebühr pro Einsatztag:

    Tarif SA: (Einsatzzeit max. 2 Std.)                       je Helfer: 18,95 €
    Tarif SB: (Einsatzzeit mehr als 2 Std.)                je Helfer: 29,95 €

    Erfahrungsgemäß ist eine Verlängerung der Einsatzzeit über den vereinbarten Zeitraum hinweg kein Problem. Wir empfehlen Ihnen jede weitere Arbeitsstunde mit 10 €/Hilfskraft zur vergüten.

  • 9. Was passiert wenn der Umzug kürzer dauert als geplant?
  • Eine Anpassung der Vermittlungsgebühr findet nicht statt, da wir die vermittelten Kontakte exklusiv für Sie reservieren und diese uns für den gebuchten Zeitraum nicht zur Verfügung stehen.Analog dazu empfehlen wir Ihnen die Helfer fairerweise mindestens für die Zeit zu vergüten, für die Sie sie bei uns bestellen.
  • 10. Wie lange dauert es von der Auftragserteilung bis zur Vermittlung?
  • Wir stellen Ihnen nach Ihrer Auftragserteilung schnellstmöglich die Kontaktdaten der gewünschten Umzugshelfer zur Verfügung. In der Regel erfolgt die Vermittlung innerhalb weniger Stunden. Je nach Region oder aktueller Auftragslage kann die Vermittlungsdauer variieren, jedoch haben wir in unserer Datenbank mehr als 40.000 Hilfskräfte registriert, die auch kurzfristig für Sie abrufbereit sind. Auch bei Eilaufträgen, spontanen Ausfällen oder unerwartetem Mehrbedarf können wir Ihnen in der Regel innerhalb sehr kurzer Zeit weitere Kontaktdaten der entsprechenden Hilfskräfte zur Verfügung stellen.
  • 11. Agiert Ihre Vermittlungsagentur deutschlandweit?
  • Ja, Sie können im gesamten Bundesgebiet Deutschland und in Österreich Kontakte von Hilfskräften anfordern. Diese sind für Sie in der Regel zu jedem Zeitpunkt überall in Deutschland und Österreich verfügbar. Durch unser riesiges Netzwerk an registrierten Studenten, können wir bundesweit auf erfahrene Umzugshelfer zurückgreifen, die gern für Sie tätig werden. Auch in ländlichen Regionen finden wir meist unkompliziert für Sie die richtigen Hilfskräfte!
  • 12. Was ist, wenn ein Umzugshelfer ausfällt?
  • Sollte einmal eine Hilfskraft ausfallen, sorgen wir in der Regel unbürokratisch und kostenfrei für einen schnellstmöglichen Ersatz. Hierfür haben wir erfahrungsgemäß für jeden Auftrag weitere verfügbare Bewerber in unserer Warteliste, die darauf warten, abgerufen zu werden.
  • 13. Kann ich über Sie auch ein Umzugsfahrzeug mieten oder Kartons kaufen?
  • Wir haben für Sie eine Kooperation mit der Autovermietung Sixt geschlossen, die es uns erlaubt, Ihnen bundesweit Umzugsfahrzeuge zu günstigen Sonderkonditionen anzubieten! Lassen Sie sich noch heute ein Angebot für Ihr Umzugsfahrzeug und Ihr Umzugspersonal erstellen! Über Sixt können Sie zusätzlich zu Ihrem Transporter auch Umzugsmaterialien wie Kartons, Decken, Möbelroller hinzu buchen.
  • 14. Sind die Umzugshelfer angestellt?
  • Nein, die Umzugshelfer befinden sich in keinem Angestelltenverhältnis zu uns. Wir agieren lediglich als Kontaktvermittler zwischen dem Kunden und den Hilfskräften. Das Beschäftigungsverhältnis entsteht also direkt zwischen dem Kunden und der Hilfskraft.Wir empfehlen Ihnen vermittelten Hilfskräfte einfach und bequem über die Minijob-Zentrale anzumelden. Die können Sie tun, indem Sie unter 0355/290270799 anrufen oder alternativ das kostenlose Anmeldeformular der Minijob-Zentrale ausfüllen und an diese abschicken.
  • 15. Wie gelangen die Umzugshelfer von der alten Wohnung zur neuen?
  • In der Regel sind die Umzugshelfer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs. Sie können die Helfer aber auch gerne mit Ihrem Fahrzeug mitnehmen
  • 16. Muss ich für Verpflegung sorgen?
  • Nein, unsere Helfer freuen sich aber über jede Nettigkeit.
  • 17. Wie kann ich die Umzugshelfer versichern?
  • Wir empfehlen Ihnen die Anmeldung der vermittelten Kontakte bei der Minijob-Zentrale. Durch Anmeldung bei der Minijob-Zentrale kann gewährleistet werden, dass die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt ist. Hier finden Sie das kostenlose Anmeldeformular.
  • 18. Sind die Umzugshelfer ausgebildete Fachkräfte und sind diese auch als Fahrer einsetzbar?
  • Bei den Umzugshelfern handelt es sich überwiegend um studentische Hilfskräfte, die sich während Ihres Studiums durch Umzugsjobs etwas hinzuverdienen möchten. Viele der bei uns registrierten Studenten sind jedoch Umzugserfahren und daher bei allen Tätigkeiten rund um Ihren Umzug vielseitig einsetzbar. Zusätzlich verfügen viele unserer Umzugshelfer auch über einen Führerschein und die entsprechende Fahrerfahrung, um Ihr Umzugsfahrzeug für Sie zu fahren.
  • 19. Kann ich auch Hilfsmaterial für den Umzug über Sie buchen?
  • Sie können Umzugskartons, Packmaterial, Klebeband, Decken, Tragegurte etc. über die Homepage www.umzug123.de buchen.
  • 20. Kann ich meine Möbel zwischenlagern?
  • Ja, Sie können Ihre Möbel über die Homepage www.myplace.de zwischen lagern.
  • 21. Werden meine Daten vertraulich behandelt?
  • Ihre Daten werden bei uns absolut vertraulich behandelt. Wir geben ausschließlich nur die Daten an die vermittelten Kontakte weiter, die im Rahmen der Vermittlung relevant sind. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
  • 22. Kann ich einen Auftrag stornieren?
  • Wenn keine passenden Hilfskräfte gefunden werden konnten liegt ein kostenfreier Storno vor. Wird jedoch storniert, obwohl bereits geeignete Hilfskräfte gefunden wurden, fällt lediglich die Vermittlungsgebühr an.
  • 23. An wen kann ich mich bei Fragen zu meiner Rechnung und allgemeinen Problemen wenden?
  • Sollten Sie eine Frage zu Ihrer Rechnung haben, oder einen Fehler auf Ihrer Rechnung festgestellt haben, dann würden wir Sie bitten unser Reklamationsformular unter folgendem Link zu nutzen https://www.jobwiese.de/reklamation.
  • 24. An wen kann ich mich wenden, wenn eine Hilfskraft kurzfristig abgesagt hat/nicht erschienen ist und ich Ersatz benötige?
  • Sollte sich ein Helfer kurzfristig krank gemeldet haben oder anderweitig absagen/nicht erscheinen und Sie benötigen Ersatz, dann rufen Sie uns bitte so schnell wie möglich unter unserer Servicehotline 0800-5875180 (0 ct/Min) an.
  • 25. An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen, Probleme oder Änderungswünsche bezüglich meines Auftrags habe?
  • Sollten Sie eine Frage oder Problem mit Ihrem Auftrag haben oder eine Änderung an Ihrem Auftrag vornehmen wollen, können Sie dies einfach und bequem per E-Mail tun. Dazu wenden Sie sich direkt an Ihren zuständigen Vermittler unter der angegeben E-Mail-Adresse in Ihrer Auftragsbestätigung. Bei Rückfragen nehmen unsere Vermittler selbstverständlich telefonischen Kontakt mit Ihnen auf.
  • 26. Ich habe eine Mahnung erhalten und habe eine Frage dazu.
  • Sie haben fälschlicherweise eine Mahnung erhalten, obwohl Sie die Rechnung bereits beglichen hatten oder haben eine anderweitiges Problem bezüglich Ihrer Mahnung, dann würden wir Sie bitten unser Reklamationsformular unter folgendem Link zu nutzen https://www.jobwiese.de/reklamation.
  • 27. Muss ich mich um die Abholung des Fahrzeugs selbst kümmern oder bringen die Umzugshelfer das Auto mit?
  • Gerne können wir den Auftrag für Sie so publizieren, dass einer der Hilfskräfte das Umzugsfahrzeug bei SIXT abholen, fahren und nach dem Umzug wieder zurückbringen kann. Jedoch müssten Sie in Ihrer Eigenschaft als Mieter bei der Abholung des Kfz zur SIXT-Station kommen und die Formalitäten erledigen. D.h. den Mietvertrag unterzeichnen und Ihr Zahlungsmittel (EC oder Kreditkarte) zur Begleichung von Miete & Kaution vorlegen. Nach Durchführung des Umzugs kann dann der Fahrer das Kfz auch ohne Ihr Beisein zur Mietwagenstation zurückbringen.