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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich 1) JobWiese vermittelt Arbeitskräfte für diverse Tätigkeiten nach Kriterien, die der/die Auftraggeber/in im Vorfeld (per Kontaktformular, per E-Mail oder mündlich) angegeben hat. Die Vermittlung erfolgt, indem JobWiese die Kontaktdaten der Bewerber/innen an den/die Auftraggeber/in per E-Mail oder mündlich übermittelt. Eine Pflicht zur Herausgabe der Kontaktdaten besteht jedoch nicht. 2) Die Leistung von JobWiese wird durch die erfolgreiche Vermittlung einer Arbeitskraft an den/die Auftraggeber/in erfüllt. 5) Die Jobangebote werden auf www.jobwiese.de veröffentlicht, solange passende Bewerber gesucht werden, jedoch nicht länger als 1 Monat. JobWiese behält sich das Recht vor, die von dem/der Auftraggeber/in gelieferten Inhalte bzgl. einer Jobanzeige zu bearbeiten, um ein einheitliches Design der Webseite zu gewährleisten. 6) Die Schaltung von Jobanzeigen auf www.jobwiese.de ist kostenlos. 7) JobWiese behält sich das Recht vor, einen Vermittlungsauftrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages 2) Ein Auftrag wird erst durch die Übermittlung von Kontaktdaten eines oder mehrerer Bewerbers/innen (per E-Mail oder mündlich) an den/die Auftraggeber/in durch JobWiese verbindlich.
§ 4 Vermittlungsgebühr 1)Bei einer erfolgreichen Vermittlung wird eine Vermittlungsgebühr entsprechend den Preislisten von JobWiese für Unternehmen und Privathaushalte fällig. 1.1) Jobs, die länger als 7 Tage dauern: Der/Die Auftraggeber/in hat JobWiese innerhalb von 4 Wochen nach der Übermittlung von Kontaktdaten einer oder mehrerer Arbeitskräfte schriftlich oder per E-Mail zu informieren, ob ein Arbeitsverhältnis zwischen ihm/ihr und den von JobWiese vorgeschlagenen Bewerbern/innen zustande kommt. Sollte JobWiese innerhalb der Frist von 4 Wochen keine Nachricht von dem/der Auftraggeber/in bzgl. des Vermittlungserfolges erhalten, so gilt die Vermittlung als erfolgreich. 1.2) Befristete Jobs, die länger als 2 Tage und maximal 7 Tage dauern: Der/Die Auftraggeber/in hat JobWiese innerhalb von einer Woche nach der Übermittlung von Kontaktdaten einer oder mehrerer Arbeitskräfte schriftlich oder per E-Mail zu informieren, ob ein Arbeitsverhältnis zwischen ihm/ihr und den von JobWiese vorgeschlagenen Bewerbern/innen zustande kommt. Sollte JobWiese innerhalb der Frist von einer Woche keine Nachricht von dem/der Auftraggeber/in bzgl. des Vermittlungserfolges erhalten, so gilt die Vermittlung als erfolgreich. 1.3) Kurzfristige Jobs, die nicht länger als 2 Tage dauern: Eine Vermittlung gilt als erfolgreich, sobald JobWiese Kontaktdaten einer oder mehrerer Arbeitskräfte an den/die Auftraggeber/in übermittelt hat (per E-Mail oder mündlich). 2) Eine Vermittlung gilt als nicht erfolgreich, wenn sich der/die Auftraggeber/in mit den von JobWiese vorgeschlagenen Bewerbern/innen in Verbindung gesetzt hat und JobWiese innerhalb der in § 4 Abs.1, Nr. 1.1) und 1.2) genannten Fristen schriftlich oder per E-Mail informiert hat, dass die von JobWiese vorgeschlagenen Bewerber/innen für die zu besetzende/n Stelle/n nicht geeignet sind. In diesem Falle fällt keine Vermittlungsgebühr an.
§ 5 Stornierung 1) Storniert der/die Auftraggeber/in einen Vermittlungsauftrag, bevor ihm/ihr JobWiese Kontaktdaten bzw. Bewerbungen einer oder mehrerer Arbeitskräfte übermittelt hat, fällt keine Stornierungsgebühr an. 2) Storniert der/die Auftraggeber/in einen Vermittlungsauftrag, nachdem er/sie sich mit den von JobWiese vorgeschlagenen Bewerbern/innen in Verbindung gesetzt hat und JobWiese innerhalb der Frist von 4 Wochen (bei Jobs, die länger als 7 Tage dauern) bzw. innerhalb der Frist von 1 Woche (bei Jobs, die länger als 2 Tage und maximal 7 Tage dauern) schriftlich oder per E-Mail informiert hat, dass die von JobWiese vorgeschlagenen Bewerber/innen für die zu besetzende/n Stelle/n nicht geeignet sind, fällt keine Stornierungsgebühr an. Die oben genannten Fristen beginnen mit der Übermittlung von Kontaktdaten bzw. Bewerbungen einer oder mehrerer Arbeitskräfte durch JobWiese an den/die Auftraggeber/in. 3) Storniert der/die Auftraggeber/in einen Vermittlungsauftrag, bei dem eine erfolgreiche Vermittlung durch Verschulden des/der Auftraggebers/in unmöglich gemacht wurde, fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 25 % der fälligen Vermittlungsgebühr an, jedoch nicht weniger als 25 Euro. 4) Storniert der/die Auftraggeber/in einen Vermittlungsauftrag nachträglich, für den eine Vermittlungsgebühr nach §4 Abs.1, Nr. 1.1), 1.2), 1.3) anfällt, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 25 % der fälligen Vermittlungsgebühr berechnet, jedoch nicht weniger als 25 Euro.
§ 6 Pflichten des Auftraggebers 1) Der/Die Auftraggeber/in verpflichtet sich bei einer erfolgreichen Vermittlung eine Vermittlungsgebühr entsprechend den Preislisten von JobWiese für Unternehmen und Privathaushalte innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang an JobWiese ohne Abzug zu zahlen. 2) Abrechnung mit der Arbeitskraft Der/Die Auftraggeber/in verpflichtet sich, die mit dem/der Bewerber/in ausgemachte Entlohnung innerhalb von 14 Tagen nach Ausführung der gebuchten Leistungen zu bezahlen. Die Abrechnung nimmt der/die Auftraggeber/in direkt mit der vermittelten Arbeitskraft vor. Der/Die Auftraggeber/in hat auch ggf. zusätzliche Kosten der Bewerber/innen (z.B. Fahrtkosten o. ä.) selbst zu tragen. 3) Informationspflicht 3.1) Der/Die Auftraggeber/in sichert zu, dass die von ihm/ihr angegebenen Daten (schriftlich, per Kontaktformular, per E-Mail oder mündlich) vollständig und richtig sind. Der/Die Auftraggeber/in verpflichtet sich, Änderungen seiner/ihrer Daten JobWiese unverzüglich mitzuteilen. Der/Die Auftraggeber/in hat immer die aktuelle Rechnungsanschrift sowie Änderungen der Adresse unverzüglich JobWiese mitzuteilen. Andernfalls trägt er die entstandenen Kosten für die Ermittlung der aktuellen Anschrift. 3.2) Der/Die Auftraggeber/in ist verpflichtet, JobWiese unverzüglich zu informieren, sobald der/die von JobWiese vorgeschlagenen Bewerber/in die Beschäftigung aufnimmt. 3.3) Der/Die Auftraggeber/in ist ebenfalls zu einer rechtzeitigen Mitteilung verpflichtet, falls er die gebuchte Arbeitskraft für eine andere Position oder für einen längeren Zeitraum bzw. mehrere Termine als vorher vereinbart in Anspruch nimmt. Die Vermittlungsgebühr fällt in diesen Fällen erneut an. 3.4) Entfällt der Vermittlungsbedarf, hat der/die Auftraggeber/in JobWiese umgehend davon in Kenntnis zu setzen. 4) Weitervermittlung
§ 7 Vertragsstrafe Informiert der/die Auftraggeber/in JobWiese wahrheitswidrig, dass eine Vermittlung nicht erfolgreich war, so wird JobWiese zusätzlich zum fälligen Vermittlungsbetrag eine Vertragsstrafe i.H.v. der fälligen Vermittlungsgebühr berechnen.
§ 8 Haftung 1) JobWiese haftet nicht für die Qualifikation oder die Geeignetheit der von ihr vermittelten Arbeitskraft sowie für einen Ausfall der Arbeitsleistung (z. B. bei Krankheit oder Nichterscheinen aus sonstigen Gründen). Eine Haftung für unwahre oder unvollständige Kontaktdaten der Bewerber/innen ist ebenfalls ausgeschlossen. 2) JobWiese übernimmt keine Haftung für das Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses. 4) Für Schäden, die insbesondere im Rahmen des Auswahlverfahrens wegen des Fehlverhaltens bzw. der vorsätzlichen und/oder fahrlässigen Falschauskunft der Bewerber gegenüber dem/der Auftraggeber/in entstehen, trifft JobWiese kein Verschulden. Ein möglicher Schadenersatzanspruch gegenüber dem vermittelten Bewerber bleibt davon unberührt. 6) JobWiese haftet nicht für vertragliche Beziehungen zwischen Bewerber/innen und dem/der Auftraggeber/in.
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